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Wir weisen sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet, wie z.B. bei der Kommunikation über E-Mails, Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Schriftliche Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung der Kontaktdaten der Praxen und Untenehmen auf der Seite " Kooperationen" liegen uns vor.
Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten
im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung
1. Name und Kontaktdaten des
Verantwortlichen und ggf. Vertreters
Dr. med. dent. Sina M. Kiszka
Bronckhorststr .4
44319 Dortmund
Tel. 0231/271516
2. Kontaktdaten eines evtl.
Datenschutzbeauftragten
Karina Figelski
Bronckhoststr. 4
44319 Dortmund
Tel. 0231/271516
3. Zwecke, für die die personenbezogenen
Daten verarbeitet werden sollen
Durchführung und Verwaltung der zahnärztlichen Beratung und
Behandlung, Abrechnung von GKV-Leistungen mit Stellen nach dem SGB V (insbesondere der KZVWL), Abrechnung von Privatleistungen, externe Abrechnung über Dienstleister, Erteilung erforderlicher Auskünfte
4. Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Behandlungsvertrag; Pflicht zum Führen einer Behandlungsdokumentation (§ 630f Abs. 1 BGB); bei GKV-Patienten auch gesetzliche Pflicht zur Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistungen (§ 95 SGB V); bei externer Abrechnung Einwilligung des Betroffenen; bei Auskunftserteilung gesetzliche Pflichten oder Einwilligung des Betroffenen.
5. Empfänger / Kategorien von Empfängern
Zahntechnisches Labor, andere Heilberufsangehörige, gesetzliche oder beauftragte Abrechnungsstellen, Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen, Behörden, Gerichte.
6. Empfänger in einem Drittland/eine
internationale Organisation (z.B. bei
Nutzung von Cloud-Diensten)
Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen ist nicht beabsichtigt.
7. Dauer der Speicherung
Die Dauer der Speicherung richtet sich im Wesentlichen nach den
gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen,
insbesondere § 12 Abs. 1 Berufsordnung der ZÄKWL (10 Jahre), § 630 f Abs.3 BGB (10 Jahre), §§ 28 Abs. 3 RöV und 85 Abs. 3 StrlSchV
(mindestens 10 Jahre).
8. Rechte der Betroffenen
Betroffene können folgende Ansprüche gegenüber dem o.g.
Verantwortlichen geltend machen:
• Auskünfte nach § 15 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung
einschließlich Auskünfte über die hier genannten, diesbezüglichen
Rechte;
• Berichtigung oder Ergänzung von Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,
wobei Änderungen in der Behandlungsdokumentation als solche
erkennbar bleiben müssen, siehe § 630f Abs. 1 BGB;
• Löschung oder Sperrung von Daten nach Art. 17 bzw. 18 EU-DSGVO,
bei der Behandlungsdokumentation wegen der
Aufbewahrungspflichten ist nur Sperrung möglich;
• Widerspruchsrecht nach Art. 21 EU-DSGVO, wobei die Verarbeitung
in der Praxis in der Regel nicht auf der in der Vorschrift genannten
Grundlage erfolgt;
• Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO, also auf
Erhalt der Daten in maschinen-lesbarem Format und auf
Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.
9. Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Soweit die Verarbeitung der Daten nicht auf vertraglicher oder
gesetzlicher Grundlage, sondern einer Einwilligung des Betroffenen
erfolgt, kann diese jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Verantwortlichen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden
10. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde
Jede von der Verarbeitung betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt; für NRW:
Landesbeauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
11. [nur bei Dritterhebung nach Art. 14 EUDSGVO]
Quelle / öffentliche Quelle, aus
der die Daten stammen
12. Gesetzliche oder vertragliche
Verpflichtung, die Daten Dritten
bereitzustellen und mögliche Folgen der
Nichtbereitstellung
Berufsrechtlich (§ 12 Abs. 3 Berufsordnung ZÄKWL) besteht - soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist - die Pflicht, einem an der Behandlung beteiligten oder begutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsdokumentation vorübergehend zu überlassen und ihn über die Behandlung zu informieren. Ähnliche Verpflichtungen können sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergeben wie bei einer Wirtschaftlichkeits-/Abrechnungsprüfung oder im Rahmen der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Unfallversicherung. Pflichten zur Übermittlung von Daten bestehen zudem nach dem Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen diese Pflichten können berufs- bzw. vertragszahnarztrechtlich sanktioniert werden oder sogar zu einem Verlust der zahnärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit führen.
Vertragliche Verpflichtungen zur Datenweitergabe bestehen nicht
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