Datenschutzerklärung

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Wir weisen sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet, wie z.B. bei der Kommunikation über E-Mails, Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Schriftliche Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung der Kontaktdaten der Praxen und Untenehmen auf der Seite " Kooperationen" liegen uns vor.

 

Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten

im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung

 

1. Name und Kontaktdaten des

Verantwortlichen und ggf. Vertreters

 

Dr. med. dent. Sina M. Kiszka

Bronckhorststr .4

44319 Dortmund

Tel. 0231/271516

 

2. Kontaktdaten eines evtl.

Datenschutzbeauftragten

 

Karina Figelski

Bronckhoststr. 4

44319 Dortmund

Tel. 0231/271516

 

3. Zwecke, für die die personenbezogenen

Daten verarbeitet werden sollen

 

Durchführung und Verwaltung der zahnärztlichen Beratung und

Behandlung, Abrechnung von GKV-Leistungen mit Stellen nach dem SGB V (insbesondere der KZVWL), Abrechnung von Privatleistungen, externe Abrechnung über Dienstleister, Erteilung erforderlicher Auskünfte

 

4. Rechtsgrundlagen der

Datenverarbeitung

 

Behandlungsvertrag; Pflicht zum Führen einer Behandlungsdokumentation (§ 630f Abs. 1 BGB); bei GKV-Patienten auch gesetzliche Pflicht zur Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistungen (§ 95 SGB V); bei externer Abrechnung Einwilligung des Betroffenen; bei Auskunftserteilung gesetzliche Pflichten oder Einwilligung des Betroffenen.

5. Empfänger / Kategorien von Empfängern

Zahntechnisches Labor, andere Heilberufsangehörige, gesetzliche oder beauftragte Abrechnungsstellen, Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen, Behörden, Gerichte.

6. Empfänger in einem Drittland/eine

internationale Organisation (z.B. bei

Nutzung von Cloud-Diensten)

 

Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen ist nicht beabsichtigt.

7. Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung richtet sich im Wesentlichen nach den

gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen,

insbesondere § 12 Abs. 1 Berufsordnung der ZÄKWL (10 Jahre), § 630 f Abs.3 BGB (10 Jahre), §§ 28 Abs. 3 RöV und 85 Abs. 3 StrlSchV

(mindestens 10 Jahre).

 

8. Rechte der Betroffenen

Betroffene können folgende Ansprüche gegenüber dem o.g.

Verantwortlichen geltend machen:

• Auskünfte nach § 15 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung

einschließlich Auskünfte über die hier genannten, diesbezüglichen

Rechte;

• Berichtigung oder Ergänzung von Daten nach Art. 16 EU-DSGVO,

wobei Änderungen in der Behandlungsdokumentation als solche

erkennbar bleiben müssen, siehe § 630f Abs. 1 BGB;

• Löschung oder Sperrung von Daten nach Art. 17 bzw. 18 EU-DSGVO,

bei der Behandlungsdokumentation wegen der

Aufbewahrungspflichten ist nur Sperrung möglich;

• Widerspruchsrecht nach Art. 21 EU-DSGVO, wobei die Verarbeitung

in der Praxis in der Regel nicht auf der in der Vorschrift genannten

Grundlage erfolgt;

• Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO, also auf

Erhalt der Daten in maschinen-lesbarem Format und auf

Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.

 

9. Recht auf Widerruf einer Einwilligung

 

 

Soweit die Verarbeitung der Daten nicht auf vertraglicher oder

gesetzlicher Grundlage, sondern einer Einwilligung des Betroffenen

erfolgt, kann diese jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Verantwortlichen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden

 

10. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde

Jede von der Verarbeitung betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt; für NRW:

 

Landesbeauftragte

für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

 

Tel.: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

 

11. [nur bei Dritterhebung nach Art. 14 EUDSGVO]

Quelle / öffentliche Quelle, aus

der die Daten stammen

 

 

12. Gesetzliche oder vertragliche

Verpflichtung, die Daten Dritten

bereitzustellen und mögliche Folgen der

Nichtbereitstellung

 

Berufsrechtlich (§ 12 Abs. 3 Berufsordnung ZÄKWL) besteht - soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist - die Pflicht, einem an der Behandlung beteiligten oder begutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsdokumentation vorübergehend zu überlassen und ihn über die Behandlung zu informieren. Ähnliche Verpflichtungen können sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergeben wie bei einer Wirtschaftlichkeits-/Abrechnungsprüfung oder im Rahmen der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Unfallversicherung. Pflichten zur Übermittlung von Daten bestehen zudem nach dem Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen diese Pflichten können berufs- bzw. vertragszahnarztrechtlich sanktioniert werden oder sogar zu einem Verlust der zahnärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit führen.

 

Vertragliche Verpflichtungen zur Datenweitergabe bestehen nicht

 

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